Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Reichweite und Karenz

Wann ein Wettbewerbsverbot greift, was „Branche“ bedeuten kann und warum die Entschädigung zählt.

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass Sie unmittelbar nach dem Ausscheiden bei einem direkten Konkurrenten tätig werden. Ob die Klausel greift, hängt stark von Reichweite, Dauer und Karenzentschädigung ab.

Typische Bausteine

  • Fachliche Reichweite — welche Tätigkeiten und Produkte betroffen sind
  • Räumliche Reichweite — Region, Deutschland oder weiter
  • Dauer — häufig bis zu zwei Jahre, mit Abstufungen
  • Karenzentschädigung — Zahlung während der Verbotszeit

Ohne nachvollziehbare Entschädigung und klare Grenzen kann die Klausel in der Praxis angreifbar sein — das ist eine rechtliche Einzelfrage, die wir in der Beratung einordnen, aber nicht gerichtsfest entscheiden.

Branchenwechsel

Wer innerhalb derselben Branche den Arbeitgeber wechselt, sollte das Verbot früh prüfen. In einem Fallbeispiel aus unseren Erfahrungen half die schriftliche Einschätzung, das Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber sachlich vorzubereiten.